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   OLG Dresden, 06.12.2016 - 4 U 1119/16   

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https://dejure.org/2016,50859
OLG Dresden, 06.12.2016 - 4 U 1119/16 (https://dejure.org/2016,50859)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06.12.2016 - 4 U 1119/16 (https://dejure.org/2016,50859)
OLG Dresden, Entscheidung vom 06. Dezember 2016 - 4 U 1119/16 (https://dejure.org/2016,50859)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche des Patienten bei Mängeln gelieferten Zahnersatzes und Austausch durch einen Nachbehandelnden

  • medizinrechtsiegen.de

    Mangelhafte prothetische Zahnarztleistung: Frist Nacherfüllung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Patienten bei Mängeln gelieferten Zahnersatzes und Austausch durch einen Nachbehandelnden

  • rechtsportal.de

    Ansprüche des Patienten bei Mängeln gelieferten Zahnersatzes und Austausch durch einen Nachbehandelnden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben: Alle Mängelansprüche verloren!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Nachbesserung bei mangelhafter prothetischer Leistung eines Zahnarztes

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Nachbesserungsanspruch eines Patienten gegenüber Arzt bei mangelhafter Oberkieferprothese

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Nachbesserungsrecht des Zahnarztes bei einer mangelhaften Prothese

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Behandelndem Zahnarzt muss Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Behandelndem Zahnarzt muss Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben werden

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Patient hat dem Arzt bei mangelhafter Zahnprothese Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 92 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzthaftung | Zahnärztliche Behandlung | Gelegenheit zur Nachbesserung vor Austausch der Prothese

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Zahnärztlicher Patient muss vor Beseitigung einer mangelhaften Prothese ursprünglichen Zahnarzt Gelegenheit zur Nachbesserung geben - Ohne Gewährung einer Nachbesserung stehen Patienten keine Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche zu

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben: Anspruchsverlust! (IBR 2017, 1008)

Verfahrensgang

  • LG Chemnitz - 4 O 308/14
  • OLG Dresden, 06.12.2016 - 4 U 1119/16

Papierfundstellen

  • BauR 2017, 923
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.02.2005 - VIII ZR 100/04

    Zum Kostenerstattungsanspruch des Autokäufers gegen den Verkäufer im Falle der

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 4 U 1119/16
    Er ist daher, nachdem er den Mangel der Werkleistung durch den nachbehandelnden Zahnarzt M. hat beseitigen lassen, ohne dem Beklagten zuvor die erforderliche Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben zu haben, mit allen diesbezüglichen Gewährleistungs- bzw. Ersatzansprüchen aus allen dafür etwaig in Betracht kommenden Rechtsgründen ausgeschlossen (vgl. nur BGHZ 162, 219; OLG Düsseldorf, NJW 2014, 1115, m.w.N.; Senat, NJW-RR 2009, 30).
  • BGH, 09.12.1974 - VII ZR 182/73

    Zahnprothetische Behandlung als Dienstvertrag

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 4 U 1119/16
    Der auf zahnprothetische Behandlung gerichtete Vertrag ist nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. BGHZ 63, 306; BGH, NJW 2001, 1674) zwar grundsätzlich Dienstvertrag, denn zahnärztliche Leistungen sind grundsätzlich Dienste höherer Art. Ein Arzt verspricht regelmäßig nur die sachgerechte Behandlung des Kranken, also seine ärztliche Tätigkeit, nicht aber den gewünschten Erfolg, die Heilung des Kranken.
  • OLG Düsseldorf, 11.10.2013 - 22 U 81/13

    Bestreiten von Mängeln ist keine Erfüllungsverweigerung!

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 4 U 1119/16
    Er ist daher, nachdem er den Mangel der Werkleistung durch den nachbehandelnden Zahnarzt M. hat beseitigen lassen, ohne dem Beklagten zuvor die erforderliche Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben zu haben, mit allen diesbezüglichen Gewährleistungs- bzw. Ersatzansprüchen aus allen dafür etwaig in Betracht kommenden Rechtsgründen ausgeschlossen (vgl. nur BGHZ 162, 219; OLG Düsseldorf, NJW 2014, 1115, m.w.N.; Senat, NJW-RR 2009, 30).
  • OLG Dresden, 21.01.2008 - 4 W 28/08

    Zahnarzthaftung; Zurechnungszusammenhang; Planungsfehler; Behandlungsfehler

    Auszug aus OLG Dresden, 06.12.2016 - 4 U 1119/16
    Er ist daher, nachdem er den Mangel der Werkleistung durch den nachbehandelnden Zahnarzt M. hat beseitigen lassen, ohne dem Beklagten zuvor die erforderliche Möglichkeit zur Nacherfüllung gegeben zu haben, mit allen diesbezüglichen Gewährleistungs- bzw. Ersatzansprüchen aus allen dafür etwaig in Betracht kommenden Rechtsgründen ausgeschlossen (vgl. nur BGHZ 162, 219; OLG Düsseldorf, NJW 2014, 1115, m.w.N.; Senat, NJW-RR 2009, 30).
  • OLG Dresden, 14.01.2020 - 4 U 1562/19

    Schadensersatzansprüche aufgrund einer zahnmedizinischen Implantatbehandlung

    Eine sofortige Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Patienten gegenüber dem Zahnarzt ist dann nur möglich, wenn die Nachbesserung für den Patienten ausnahmsweise unzumutbar ist, der Zahnarzt die Nachbesserung ernsthaft und endgültig verweigert hat, wenn die Nacherfüllung den bereits eingetretenen materiellen oder immateriellen Schaden nicht beseitigen könnte oder wenn das Behandlungsverhältnis bereits beendet ist (vgl. Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 4. Aufl., Rn R 18-22 m. w. Nachw.; OLG Düsseldorf, Urteil vom 11. April 2018 - I-18 U 20/17 -, Rn. 27, juris; Senat, Beschluss vom 06. Dezember 2016 - 4 U 1119/16 -, juris ).
  • OLG Dresden, 09.05.2022 - 4 U 2562/21

    Schadensersatzansprüche nach einer zahnärztlichen Behandlung; Gelegenheit zur

    Grundsätzlich gilt nämlich, dass die Eingliederung von Zahnersatz ein mehrstufiger Prozess ist, der es erforderlich macht, unter Umständen Anpassungsmaßnahmen vorzunehmen, bei denen der Patient auch mitwirken muss (vgl. Senat, Beschluss vom 21.01.2008 - 4 W 28/08; OLG Oldenburg, Urteil vom 11.02.1997, 5 U 164/96; Senat, Urteil vom 06.12.2016, 4 U 1119/16).
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